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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 364/07

Datum:
02.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 364/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:1202.15W364.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 23 T 387/07
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels werden der Beschluss des Landgerichts vom 29.8.2007 teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 12.06.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die der Beteiligten zu 2) als Berufsbetreuerin gegen die Staatskasse zu-stehende Vergütung in der vorliegenden Betreuungssache für ihre Tätigkeit im Kalenderjahr 2006 wird – über den im Verwaltungsweg bereits ausgezahlten Betrag von 1.848,00 € hinaus – auf weitere 528,00 € festgesetzt.

Der Festsetzungsantrag für den Zeitraum vom 1.12. – 31.12.2005 bleibt zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf insgesamt 572,00 € festgesetzt; er beträgt im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels 44,00 €.

 
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