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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 270/07

Datum:
22.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 270/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0122.15W270.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 5 T 163/07
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde im Übrigen werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Delbrück vom 07.03.2007 aufgehoben, soweit die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nach Frau H abgelehnt worden ist.

Insoweit wird die Sache mit der Maßgabe an das Amtsgericht zurückverwiesen, dass diesem bei der erneuten Behandlung der Sache die Prüfung seiner örtlichen Zuständigkeit vorbehalten bleibt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf bis zu 1.200 € festgesetzt, wovon 800 € auf die Zurückweisung der weiteren Beschwerde entfallen.

 
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