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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 71/07

Datum:
09.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 71/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0109.13U71.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 11 O 91/06
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 06.12.2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 12.839,04 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2005 zu zahlen, abzüglich am 20.02.2006 geleisteter 9.868,96 Euro und am 12.04.2006 geleisteter weiterer 1.119,89 Euro.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 25 % und die Beklagte 75 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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