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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 133/07

Datum:
02.04.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 133/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0402.13U133.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 6 O 566/05
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 15.06.2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.000,00 € (in Worten fünfzehntausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Januar 2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, alle bisherigen sowie künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die der Kläger infolge eines Jagdunfallgeschehens vom 08.11.2003 bereits erlitten hat oder aber künftig erleiden wird, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 36 % und der Beklagte 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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