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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 22/08

Datum:
23.09.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 22/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0923.10W22.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Schwelm, 90 Lw 35/06
Schlagworte:
Hoffolgezeugnis bei Vor- und Nacherbschaft, Ausfall des vorgesehenen Nacherben, Wirtschaftsfähigkeit des minderjährigen Hoferben
Normen:
§ 6 Abs. 1 HöfeO
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Schwelm wird angewiesen, bei seiner Entscheidung über die Erteilung des Hoffolgezeugnisses von seinen Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) Abstand zu nehmen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 93.055,12 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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