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Oberlandesgericht Hamm, I-3 W 50/07

Datum:
24.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 W 50/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1024.I3W50.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 4 O 277/06
 
Tenor:

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Das Landgericht wird angewiesen, von seinen den angefochtenen Be-schluss tragenden Bedenken gegen die fehlende Passivlegitimation der Beschwerdegegner zu 2) und 3) im Hinblick auf eine ausschließliche Amtshaftung der Berufsgenossenschaft abzusehen.

Die weitergehenden Anordnungen und Entscheidungen betreffend das Prozesshilfegesuch der Klägerin vom 20.02.2007 werden dem Gericht des ersten Rechtszuges übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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