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Oberlandesgericht Hamm, 8 WF 369/06

Datum:
16.01.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 WF 369/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0116.8WF369.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Steinfurt, 10 F 323/06 AG Steinfurt
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird zu den bisherigen Bedingungen weitergehend Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er eine Abänderung seiner Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt aus dem Urteil vom 6.12. 2002 dahingehend begehrt, ab dem 27.9.2006 lediglich noch monatlich 62,50 € zahlen zu müssen .

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

 
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