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Oberlandesgericht Hamm, 5 U 80/07

Datum:
17.09.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 80/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0917.5U80.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 10 O 538/06
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. April 2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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