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Oberlandesgericht Hamm, 4 W 52/07

Datum:
05.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 52/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0305.4W52.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 7 cT 4/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 19.12.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 11.12.2006 aufgehoben.

Auf die Erinnerung des Beschwerdeführers vom 02.08.2006 wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bochum vom 13.07.2006 aufgehoben.

Das Festsetzungsverfahren wird zur erneuten Entscheidung, auch über die angefallenen Kosten der Beschwerdeverfahren an das Amtsgericht Bochum zurückverwiesen.

 
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