Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 W 148/07

Datum:
15.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 148/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1015.4W148.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 8 O 374/07
 
Tenor:

In der Beschwerdesache

...

wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 26.09.2007 abgeändert. Dem Antragsgegner wird wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündli-che Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines vom Ge-richt für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten End-verbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Autofelgen anzu-bieten und dabei

a) mehrere verschiedene Widerrufsbelehrungen zu verwenden

und/oder

b) in der gesetzlichen Widerrufbelehrung wie folgt zu belehren:

Nach der Maßgabe des deutschen Fernabgabegesetzes hat er innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerru-fen.

und/oder

c) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Die Rücksendung ist mit der Firma P GmbH abzustimmen.

und/oder

d) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beein-trächtigt.

und/oder

e) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware.

und/oder

f) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Nicht freigemachte Waren werden nicht angenommen.

und/oder

g) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Die Rücksendung der Ware hat in der unbeschädigten Originalverpackung der Ware einschließlich eventueller Beipackzettel zu erfolgen.

und/oder

h) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Es werden nur ausreichend frankierte Sendungen angenommen. Bei unfreien Sendun-gen wird die Ware verweigert.

und/oder

i) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Eingeschweißte Ware wird durch das Öffnen der Verpackung entsiegelt und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln sind vom Umtausch ausgeschlossen.

und/oder

j) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Waren mit Gebrauchsspuren sind vom Umtausch ausgeschlossen!

und/oder

k) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Nicht freigemachte Waren werden nicht angenommen.

und/oder

l) in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

Bei Beschädigungen durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder fehlender Ori-ginalverpackung tritt das Widerrufsrecht nicht in Kraft.

und/oder

m) ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben.

n) dabei im Angebot wie folgt zu belehren:

Kosten für Nachnahme, Express und Versand ins Ausland bitte anfragen

wie bei der Auktion #####/#### geschehen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 30.000,- € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank