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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 100/06

Datum:
16.01.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 100/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0116.4U100.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 15 O 63/06
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. Mai 2006 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass nach den Aussagen zu 1) bis 4) ergänzt wird: wie in der Anzeige mit der Überschrift "Glatze?" in der C-Zeitung vom 5. März 2006 (Anlage K 2) und dass nach den Aussagen zu 5) bis 7) zu ergänzen ist: wie in der Anzeige mit der Überschrift "Rubbeln oder Glatze" in der C-Zeitung vom 12. März 2006 (Anlage K 4).

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 65.000 € abzuwenden, falls nicht der Kläger Sicherheit vor der Vollstreckung leistet.

 
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