Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 Ss 153/07

Datum:
02.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ss 153/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0502.4SS153.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 5 Ns 142/05
 
Tenor:

Die Revision wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte schuldig ist der

unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,

als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung darüber hinaus keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).

Ergänzend angewendete Vorschrift: § 27 StGB.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank