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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 661/06

Datum:
27.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 661/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0327.3WS661.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 9 KLs O 1/06 IX
 
Tenor:

Die Beschwerde wird mit der klarstellenden Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die an die Drittbeteiligte aus der Landeskasse zu

erstattende Entschädigung auf 328,74 € festgesetzt wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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