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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 163/06

Datum:
26.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 163/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1126.3U163.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 1061/05
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.06.2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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