Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 461/07

Datum:
05.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 461/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1105.3SS461.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 14 Ns 53 Js 2727/05 – 2/07
Schlagworte:
ADHS, Schuldfähigkeit, Erörterungsmangel
Normen:
StGB §§ 20, 21; StPO § 261
Leitsätze:

Liegt bei einem Angeklagten ein (unbehandeltes) ADHS vor, so ist das Tatgericht jedenfalls bei Vorliegen weiterer Umstände, wie einem festgestellten "aufbrausendem Wesen" oder "leichtem Kontrollverlust" etc. dazu gedrängt, im Urteil die Schuldfähigkeit des Verurteilten zu erörtern.

 
Tenor:

1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben

a) im Schuld- und Einzelstrafenausspruch soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist,

b) im Gesamtstrafenausspruch.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank