Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 344/07

Datum:
11.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 344/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1011.3SS344.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 28 Ns 45 Js 1249/06 (210/06)
Schlagworte:
Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip
Normen:
§§ 46, 47 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1a StPO Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. GG
Leitsätze:

Zur Verhältnismäßigkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei geringfügigen Delikten.

 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen Beförderungserschleichung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Jedoch werden die Berufungsgebühr und die Revisionsgebühr jeweils um 1/3 ermäßigt. In diesem Umfang trägt auch die Landeskasse sowohl die im Berufungsverfahren als auch die im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank