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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 262/07

Datum:
06.09.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 262/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0906.3SS262.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 53 Ns 7/06
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wird zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Ange-klagte vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs unter Ausnutzung eines Be-handlungsverhältnisses wegen des Berührens des Hodensacks bei der Ein-gangsuntersuchung des Geschädigten I freigesprochen ist.

 
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