Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss 25/08

Datum:
13.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss 25/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0313.3SS25.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 14 Ns 51/07
Schlagworte:
Wiederholtes Wiedererkennen, Einzellichtbildvorlage
Normen:
StPO §§ 261, 267
Leitsätze:

Das tatrichterliche Urteil muss erkennen lassen, dass sich der Tatrichter des eingeschränkten Wertes eines sog. wiederholten Wiedererkennens des Angeklagten nach einer vorangegangenen Einzellichtbildvorlage bewusst war und deutlich machen und darlegen, dass ausgeschlossen werden kann, dass sich der Zeuge beim Wiedererkennen in der Hauptverhandlung unbewusst an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert hat.

 
Tenor:

1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

2. Die sofortige Beschwerde des Nebenklägers ist durch die Entscheidung zu Ziff. 1) gegenstandslos.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank