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Oberlandesgericht Hamm, 31 U 8/07

Datum:
19.09.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 U 8/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0919.31U8.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 6 O 492/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 05.10.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 8.101,85 € zu zahlen, zuzüglich

5 % Zinsen p.a. aus 4.772,06 € seit dem 01.01.2001 bis zum 30.08.2004 sowie 7,5 % Zinsen aus 4.772,06 € seit dem 01.09.2004

sowie 5 % Zinsen p.a. aus je 39,77 € seit 31.01.2001 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.09.2004

sowie 7,5 % Zinsen p.a. aus je 110,02 € seit dem 01.10.2004 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.11.2005.

Es wird festgestellt, dass die Kläger aus dem zwischen den Parteien unter dem 09.09./14.09.1999 geschlossenen Darlehensvertrag (Vertragsnummer #####/####) ab 01.12.2005 bis zum Ende des Darlehensverhältnisses Zinsen von nicht mehr als 4 % schulden.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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