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Oberlandesgericht Hamm, 2 Ws 289/07

Datum:
07.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 289/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1107.2WS289.07.00
 
Tenor:

Der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 31. Juli 2007 wird aufgehoben.

Die Rechtsanwalt H., C, aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung wird auf 829,79 EURO (in Worten: achthundertneunundzwanzig 79/100 EURO) festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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