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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 58/07

Datum:
06.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 U 58/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1206.28U58.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 289/06
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18. Januar 2007 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil – unter Zu-rückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.292,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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