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Oberlandesgericht Hamm, 27 W 86/06

Datum:
16.01.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 86/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0116.27W86.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 15 O 154/05
Normen:
§ 66 ZPO
Leitsätze:

Der Streitwert für eine Nebenintervention ist jedenfalls dann, wenn sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt, derselbe wie der Streitwert des Rechtsstreits.

 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

wird auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. C2 der Nebenintervenientin C der Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld vom 09. März 2006 teilweise abgeändert.

Der Gebührenstreitwert für die Nebenintervention der C wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

 
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