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Oberlandesgericht Hamm, 27 U 229/06

Datum:
31.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 229/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0531.27U229.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 12 O 41/06
 
Tenor:

Auf Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 21. September 2006 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 24. Mai 2006 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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