Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 27 U 213/04

Datum:
14.06.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 213/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0614.27U213.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 2 O 301/03
Normen:
§§ 133, 157 BGB
Leitsätze:

Zur (ergänzenden) Auslegung einer den Weiterverkauf von GmbH-Anteilen betreffenden Mehrerlösklausel, wenn die GmbH den Geschäftsbetrieb auf eine neu gegründete Gesellschaft ausgliedert und anschließend ihre Anteile an der neu gegründeten Gesellschaft (teilweise) weiterveräußert.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Oktober 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.818.100,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2003 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 11% und der Beklagte 89%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Klä-ger 59% und der Beklagte 41%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des von der Gegenseite auf Grund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank