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Oberlandesgericht Hamm, 26 W 24/07

Datum:
31.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 W 24/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1231.26W24.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 9 O 96/03
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 19.04.2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Streitwert für die Klage den Beklagten zu 1) auf 1.000 Euro ab dem 14.07.2006 festgesetzt wird.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.

 
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