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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 63/06

Datum:
07.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 63/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0207.25U63.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 5 O 27/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. April 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.202,12 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % - Punkten über dem Basissatz seit dem 19.02.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage sowie die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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