Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 21 U 148/06

Datum:
08.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 U 148/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0208.21U148.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 76/06
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das am 12. Oktober 2006 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird als unzulässig verworfen.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das vorgenannte Urteil unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels hinsichtlich ihrer Verurteilung abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 1) wird als Gesamtschuldnerin neben der Beklagten zu 2) verurteilt, an die Klägerin 11.352,47 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. November 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat diese selbst zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen diese selbst zu 83 % und der Kläger zu 17 %.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten werden den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 83 % sowie der Beklagten zu 2) und dem Kläger selbst jeweils zu weiteren 8,5 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank