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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 50/07

Datum:
15.06.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 50/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0615.20U50.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 2 O 314/06
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Februar 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der nach dem Urteil vollstreckbaren Beträge abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge leistet.

 
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