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Oberlandesgericht Hamm, 17 U 91/07

Datum:
29.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 U 91/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1129.17U91.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 8 O 313/06
Schlagworte:
Prospekthinweise AGB
Normen:
§ 305 Abs. 1 BGB
Leitsätze:

Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" in einem Reklameprospekt stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.04.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund - 8 O 313/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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