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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 428/06

Datum:
10.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 428/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0510.15W428.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 9 T 803/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 26.10.2005 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten aller Instanzen werden der Beteiligten zu 1) auferlegt, eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 1.000 € festgesetzt.

 
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