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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 322/06

Datum:
22.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 322/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0222.15W322.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 3 T 108/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Auf die sofortige erste Beschwerde der Beteiligten zu 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 23. Februar 20006 mit Ausnahme der Wertfestsetzung ebenfalls aufgehoben.

Der Antrag der Antragsteller vom 29. Dezember 2005, die in der Eigentümerversammlung vom 8. Dezember gefassten Beschlüsse zu TOP 4, 6 und 8 für unwirksam zu erklären, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens werden den Beteiligten zu 1) bis 3) auferlegt, eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet in allen Instanzen nicht statt.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.500 € festgesetzt.

 
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