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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 180/07

Datum:
25.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 180/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1025.15W180.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 23 T 543/06
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beteiligte zu 2) verpflichtet ist, einen Betrag in Höhe von 1.533,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 09.11.2005 an die Wohnungseigentümergemeinschaft S-Straße 32, C, zu Händen der Verwalterin, der I Immobilienservice GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer F, I-Straße, C, zu zahlen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 1.533 € festgesetzt.

 
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