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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 131/06

Datum:
26.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 131/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0326.15W131.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 7 T 6/06
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.000 € festgesetzt.

 
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