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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 108/06

Datum:
16.04.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 108/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0416.15W108.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 9 T 178/05
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 1) auferlegt. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) etwa entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.500 € festgesetzt.

 
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