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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 112/06

Datum:
28.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 112/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1128.13U112.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 O 651/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.06.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten des Rechtstreits trägt der Streithelfer.

Alle weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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