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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 30/07

Datum:
10.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 30/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1010.12U30.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 5 O 46/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 14. Dezember 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1. 3.391,50 € Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel an der Deck-

und der Tragschicht des Straßenbelags im Bereich des Bauvorha-

bens "„Freilegen einer Drainage" in I2, J-Straße,

2. und weitere 999,60 € Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel an

der Deckschicht des Straßenbelags im Bereich des Bauvorhabens

"Wasserrohrbruch" in I3, L-Straße

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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