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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 115/06

Datum:
28.09.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 115/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:0928.12U115.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 2 O 94/05
 
Tenor:

Der bezifferte Klageanspruch (Berufungsantrag zu Ziff. 1) ist dem Grunde nach berechtigt.

Unter Abweisung der weitergehenden Feststellungsklage wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die weiteren Ersatzvornahmekosten für die noch erforderlichen Restarbeiten im Zuge der Sanierung der Bauabschnitte 2 und 3 sowie für die vollständige Sanierung des 1. Bauabschnitts des Städtischen Gymnasiums der Stadt C, für den Aufbau und die Gestellung einer Container-Anlage, für Bodenbelagsarbeiten, für das Aus- und Einräumen von Inventar im Rahmen der Bodenbelagsarbeiten sowie weitere Gutachter- und Analytikleistungen zu tragen, soweit es sich nicht um Sowiesokosten handelt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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