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Oberlandesgericht Hamm, 10 UF 177/07

Datum:
14.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 UF 177/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2007:1214.10UF177.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dorsten, 12 F 352/04
Schlagworte:
Ausschluss des Versorgungsausgleichs, "untergeschobene" Kinder während der Ehe
Normen:
§ 1587 c Nr. 1 BGB
Leitsätze:

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann gerechtfertigt sein, wenn die Ausgleichsberechtigte dem Ausgleichspflichtigen drei während der Ehe geborene Kinder "untergeschoben" hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten vom 18.06.2007 - 12 F 352/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.

 
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