Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 9 U 62/05

Datum:
07.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 62/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0207.9U62.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 9 O 274/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Februar 2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert und so neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 1.600,00 Euro nebst 5 % Zinsen seit dem 24. Juni 2004 zu zahlen abzüglich am 12. März 2005 gezahlter 725,00 Euro.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen materiellen und immateriellen Zukunftsschaden zu ersetzen aus dem Unfall vom 8. November 2003 vor dem Haus M-Straße in T2, hinsichtlich der materiellen Ansprüche jedoch nur insoweit, als die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Beklagten zu 2/3 und der Klägerin zu 1/3 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank