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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 48/05

Datum:
24.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 48/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0224.9U48.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 8 O 365/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Dezember 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und so neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeld von 5.000,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Februar 2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger als Gesamtschuldner sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit hinsichtlich der materiellen Schäden nicht Forderungsübergang auf Dritte stattgefunden hat.

Wegen der Mehrforderung zum Schmerzensgeldbegehren wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden den Beklagten zu 7/12 und dem Kläger zu 5/12 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu 2/5 und der Kläger zu 3/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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