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Oberlandesgericht Hamm, 6 WF 302/05

Datum:
22.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 WF 302/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0522.6WF302.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brakel, 9 F 52/05
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 8.8.2005 wird, nach mit diesem Beschluss zugleich vorab gern. § 568 S. 2 Nr. 1 ZPO erfolgter Übertragung des Beschwerdeverfahrens durch den Einzelrichter auf den Senat, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Arntsgerichts - Familiengericht - Brakel vom 4.7.2005 abgeändert.

Den Antragstellern wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt aus

ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie beantragen, den Antragsgegner - über die bereits durch Jugendamtsurkunden titulierten Unterhaltsbeträge hinaus - zur Zahlung von 460 € Mehrbedarf je Antragsteller nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu verurteilen.

 
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