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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 83/06

Datum:
19.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 83/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:1019.4U83.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 7 O 45/05
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für das alkoholhaltige Mixgetränke-Pulver ... wie nachfolgend abgebildet zu werben oder werben zu lassen:

- auf den Abdruck wurde verzichtet -

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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