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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 118/05

Datum:
17.01.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 118/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0117.4U118.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 43 O 20/05
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Juni 2005 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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