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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 102/06

Datum:
21.03.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 102/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0321.3WS102.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 1 KLs 6 Js 74/02 - St 1/05
 
Tenor:

1.

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als die der Angeschuldigten in dem Verfahren 6 Js 74/02 StA Bielefeld/1 KLs St 1/05 I

LG Bielefeld entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt werden.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.

2.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Angeschuldigte; jedoch wird die Beschwerdegebühr auf die Hälfte ermäßigt. In dieser Höhe trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.

 
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