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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 95/06

Datum:
04.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 95/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:1204.3U95.06.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 4 O 27/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16.02.2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden, der ihr aufgrund der Operation vom 17.03.2003 künftig entstehen wird, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin 93 % und der Beklagte 7 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 82 % und der Beklagte 18 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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