Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 U 227/05

Datum:
30.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 227/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0830.3U227.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 1 O 582/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 14.10.2005 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge­fasst:

 

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem je­weiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2001 zu zahlen.

 

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 368,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 09.11.2001 zu zahlen.

 

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihr allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr aus der Bauch­deckenplastik vom 21.09.1999 entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen anderen Sozialversicherungsträger übergegangen ist oder noch über­gehen wird.

 

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

 

Von den Kosten erster Instanz tragen der Beklagte 22 % und die Klägerin 78 %.

 

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte 18 % und die Klägerin 82 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank