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Oberlandesgericht Hamm, 3 UF 299/05

Datum:
21.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 UF 299/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0221.3UF299.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herne, 16 F 440/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 17.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne hinsichtlich des Ausspruchs zum nachehelichen Unterhalt abgeändert.

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskräft der Scheidung nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 385,--€ zu zahlen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen; der weitergehende Antrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufung: 4.908,--€

 
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