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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 635/06

Datum:
09.10.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss OWi 635/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:1009.3SS.OWI635.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 53 OWi 79 Js 725/05 - 465/05
 
Tenor:

Der Antrag des Betroffenen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet verworfen.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird als offensichtlich unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf die Beschwerderechtfertigung hin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat.

Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsmittels, § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 1 StPO.

 
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