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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ss OWi 281/06

Datum:
30.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ss OWi 281/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0530.3SS.OWI281.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herford, 11 OWi 35 Js 602/05 (184/05)
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 75,- Euro festgesetzt wird. Das angeordnete Fahrverbot entfällt.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde, einschließlich der dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, trägt die Staatskasse.

 
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