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Oberlandesgericht Hamm, 25 U 67/05

Datum:
19.05.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 U 67/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2006:0519.25U67.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 475/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das am 10. März 2005 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen so abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64.746,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. März 2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/5 und die Beklagte 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können Vollstreckungsmaßnahmen der Gegenseite abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge, falls nicht die vollstreckende Partei jeweils Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Zugunsten der Beklagten wird die Revision zugelassen.

 
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